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Hausordnung

Unsere Hausordnung gilt für alle Personen, die bei uns arbeiten, lernen oder zu Besuch sind!

  

Die Basis für die hier vorliegende Hausordnung bildet die Österreichische Schulordnung (SchUG §43). Diese ist auf der Homepage verlinkt und wird hier nicht nochmals angeführt.

 

Wertschätzender Umgang miteinander:
  • Der Umgangston zwischen Lehrern und Schülern bzw. unter Schülern ist von Toleranz getragen. Das Grüßen ist unverzichtbar.
  • Es wird großer Wert darauf gelegt, dass alle Personen unserer Schulgemeinschaft einen wertschätzenden Umgang miteinander pflegen, die Wörter „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“ gehören dazu.
  • Niemand darf einem anderen weh tun, ihn quälen oder schlagen.
  • Die Schule gehört uns allen. Wer etwas absichtlich kaputt macht, muss dafür sorgen, dass der Schaden wieder behoben wird.
  • Alle Personen, die sich am BC Berresgasse aufhalten, sind Vorbild für  die Kinder und achten auf Sauberkeit, Ruhe und einen höflichen Umgangston.

Schulweg, Einlass, Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss

  • Beim Betreten des Hauses wird gebeten, die Schuhe gründlich abzuputzen, der Fußboden ist auch Spiel- und Arbeitsbereich für die Kinder.
  • Im gesamten Gebäude gilt Hausschuhpflicht.
  • Das Betreten der Teppiche mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
  • Der Eingangsbereich ist kein Warteraum.
  • Erziehungsberechtigte, sowie schulfremde Personen, können das Campusgebäude nur während der Kanzleizeiten nach vorheriger Terminvereinbarung betreten.
  • Ohne Anwesenheit einer Pädagogin oder eines Pädagogen ist das Betreten leerer Räume nicht gestattet.
  • Als zentrale Kommunikationsplattform dient die App „Schoolfox“.
  • Meldungen über Änderungen der Entlassungszeit müssen vor 7.45 Uhr eintreffen, ansonsten können sie nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet die Abwesenheit ihres Kindes bis 7.45 Uhr persönlich oder per „Schoolfox“ zu melden.
  • Die Kinder werden ausnahmslos zu den schriftlich fixierten Zeiten entlassen.
  • Das pünktliche Erscheinen der Kinder vor 8 Uhr liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Dies beinhaltet auch, dass das Kind genügend Zeit hat, sich umzuziehen und seine Sachen herzurichten.
  • Der Unterricht endet Mo – Do um 15.30 Uhr, Freitag um 13.45 Uhr.
  • Die Kinder können Mo – Do um 15.30, 16.30, 17.00 oder 17.30, am Freitag um 13.45, 15.30, 16.30, 17.00 oder 17.30 entlassen werden, ein Abholen aus dem Campusgebäude bzw. aus dem Garten ist nicht möglich.
    Sollte das Kind früher das Schulhaus verlassen müssen, muss es abgeholt werden.
  • Die Aufsichtspflicht der Pädagogen und Pädagoginnen endet mit der Entlassung.

Campusgelände, Campusgebäude:

  • Am gesamten Campusgelände herrscht absolutes Rauchverbot für alle Personen.
  • Fahrräder, Roller und Skateboards, etc. sind auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung in den dafür vorgesehenen Ständern vor dem Gebäude aufzubewahren.
    Die Campusleitung und auch die Pädagoginnen und Pädagogen übernehmen keine Haftung.
  • Private Fahrzeuge (Fahrräder, Roller und Skateboards, …) sind im Schulgarten verboten.
  • Die Scheedgasse ist eine autofreie Straße, es herrscht Fahrverbot!
  • Die Kinder sind der Witterung entsprechend anzuziehen, da wir bei jedem Wetter in den Garten gehen.

Allgemeines:

  • Sämtliche elektronischen Spielgeräte sind ausnahmslos verboten!
  • Bitte keine eigenen Spielsachen mitbringen.
  • Medikamente dürfen nicht verabreicht werden, dies gilt auch für alternativmedizinische Präparate.
  • Tieren ist der Zutritt nicht gestattet (Ausnahme sind Therapie- und Begleittiere mit ihren Besitzern)
  • Essen, Laufen und Lärmen ist auf den Gängen und im Stiegenhaus nicht gestattet.
  • In der VS wird aufgrund eines Schulforumbeschlusses Jause für alle Kinder bestellt, es ist nicht zulässig, eine eigene Jause, abgesehen von Obst und Gemüse, mitzugeben.
  • Das Stiegenhaus und der Eingangsbereich sind kein Aufenthaltsbereich.
  • Die Fluchtwege müssen freigehalten werden.
  • Das Benutzen der Aufzüge ist Eltern und Kindern nicht gestattet – dies gilt auch für Eltern mit Kinderwägen!
  • Die Campusleitung und auch die Pädagoginnen und Pädagogen übernehmen keine Verantwortung für Wertgegenstände, ebenso nicht für mutwillig beschädigte Gegenstände.
  • Handys dürfen von den Kindern am Campusgelände nicht verwendet werden und müssen ausgeschaltet in der Schultasche sein. Ausnahme ist ein pädagogischer Einsatz auf Betreiben des verantwortlichen Pädagogen oder der verantwortlichen Pädagogin.
  • Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie! Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der zuständigen Pädagogin oder dem zuständigen Pädagogen, bzw. kommen Sie während der Kanzleistunden oder nach Terminvereinbarung in die Direktion.

 

Die Hausordnung und Verhaltensvereinbarung wurde von den Pädagoginnen und Pädagogen,  Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern gemeinsam erarbeitet und im Schulforum beschlossen. Die getroffenen Vereinbarungen dienen als Richtlinie für unser Verhalten. Sie sind einzuhalten, um ein wertschätzendes, konstruktives Miteinander in der Schulpartnerschaft leben zu können. Bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten ist es wichtig, das Gespräch zu suchen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden ggf. entsprechende Maßnahmen gesetzt.